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Bezirk 01
- Rechter Niederrhein -

 

Ausschreibung Bezirksmeisterschaft
20
12
1. Sportprogramm
1.1 Das gesamte Sportprogramm der Bezirksmeisterschaft (BM) ist den folgenden Seiten, dem Terminplan, der Anlage A (Regeln für das Schießen mit Unterhebelrepetierer (Lever Action) und der Anlage B (U12 Schießen) zu entnehmen.
1.2 Finalkämpfe werden nicht geschossen.
1.3 Die Mannschaftsstärke ist auf 3 Teilnehmer festgelegt.
1.4 Im Bedarfsfall kann die Aufteilung einer Meisterschaft auf verschiedenen Schießanlagen erfolgen.
1.5 Behinderte Schützen/innen mit entsprechendem Eintrag im Sportpass dürfen in den Wettbewerben 2.10 und 2.16 an der BM teilnehmen.
Zwingende Voraussetzung sind:
a)  freihand zu schießen
b)  die Waffe selbst zu laden
c)  die Scheiben selbst zu wechseln
d)  die Standgegebenheiten (Brüstung, Zugang ect.) anzuerkennen.
Das genehmigte Hilfsmittel gemäß Regel 0.7.3.2 SpO ist vom Teilnehmer zu stellen. Die Wertung erfolgt in der dem Geburtsjahr entsprechenden Wettkampfklasse. Die Startkarte ist deutlich mit einem roten „K“ zu kennzeichnen.
2. Wettkampfklassen
2.1 Wettkampfklassen
Klasse: Kürzel: Jahrgänge:
  Schülerklasse Schüler m+w 01.01.1998 und jünger
  Jugendklasse Jgd m+w 01.01.1996 - 31.12.1997
  Junioren B Jun B m 01.01.1994 - 31.12.1995
  Juniorinnen B Jun B w 01.01.1994 - 31.12.1995
  Junioren A Jun A m 01.01.1992 - 31.12.1993
  Juniorinnen A Jun A w 01.01.1992 - 31.12.1993
  Schützenklasse Sch 01.01.1967 - 31.12.1991
 

Damenklasse

D 01.01.1967 - 31.12.1991
  Altersklasse A 01.01.1957 - 31.12.1966
 

Damen-Altersklasse

D-A 01.01.1957 - 31.12.1966
  Seniorinnen Sen w 31.12.1956 und älter
  Senioren A Sen A m 01.01.1947 - 31.12.1956
  Senioren B Sen B m 31.12.1946 und älter
  Körperbehinderte K / R 31.12.1997 und älter
       
  Wettkampfklassen speziell für die - Auflage - Wettbewerbe:
   
2.1.1 1.11 Luftgewehr, 1.31 Zimmerstutzen, 1.36 KK 100m, 1.41 KK 50m, 1.43 KK 50 m mit Zielfernrohr Carl Zeiss, Luftpistole und. Sportpistole KK - stehend beidhändig.
       
  Senioren A  Sen. A m+w 01.01.1947 - 31.12.1956
  Senioren B Sen. B m+w 01.01.1941 - 31.12.1946
  Senioren C  Sen. C m+w 31.12.1940 und älter
       
2.1.2 Der Veranstalter behält sich vor, bei nach Geschlecht getrennten Wettkampfklassen Klassenzusammenlegung vorzunehmen, wenn sich weniger als 5 Teilnehmer/innen in einem Wettbewerb qualifiziert haben.
       
2.2 Erklärungen nach Regel 0.7.1.1.3 SpO (Wechsel der Wettkampfklasse) müssen bis zum 30.09.2011 in der Geschäftsstelle des Landesverband (RSB) schriftlich vorliegen. Es gilt das Datum des Poststempels. Eine Kopie ist an jede Startkarte zu heften. Die Klassenerklärung gilt bis auf Widerruf des Antragstellers. Das Formular für die Klassenerklärung ist bei der Geschäftsstelle erhältlich oder kann aus dem Internet heruntergeladen werden.
       
3. Wettbewerbe
       
3.1 1.10 Luftgewehr
  40 Schuss, Schießzeit einschl. Probe 75 Minuten. Schüler: 20 Schuss, Schießzeit einschl. Probe 40 Minuten, auf Streifenscheiben. Je Wettkampfspiegel 1 Schuss.
       
3.2 1.11 Luftgewehr - Auflage
  30 Schuss, Schießzeit einschl. Probe 45 Minuten auf Streifenscheiben. Je Wettkampfspiegel 1 Schuss.
       
3.3 1.20 Luftgewehr 3-Stellung
  30 Schuss, je 10 Schuss liegend, stehend und kniend. Schießzeit einschl. Probe 75 Minuten, auf Streifenscheiben. Je Wettkampfspiegel 1 Schuss.
       
3.4 1.30 Zimmerstutzen
  30 Schuss, Schießzeit einschl. Probe 55 Minuten. Je Wettkampfscheibe 1 Schuss.
       
3.5 1.31 Zimmerstutzen - Auflage
  30 Schuss, Schießzeit einschl. Probe 55 Minuten. Je Wettkampfscheibe 1 Schuss.
       
3.6 1.35 KK 100 m
  30 Schuss, Schießzeit einschl. Probe 55 Minuten. Je Wettkampfscheibe 10 Schuss.
       
3.7 1.36 KK 100 m - Auflage
  30 Schuss, Schießzeit einschl. Probe 55 Minuten. Je Wettkampfscheibe 10 Schuss.
       
3.8 1.40 KK - Sportgewehr 3 x 10 Schuss
  30 Schuss, je 10 Schuss liegend, stehend und kniend. Schießzeit einschl. Probe 75 Minuten, Liegend und kniend 2 Schuss, stehend 5 Schuss je Wettkampfscheibe.
       
3.9 1.41 KK - 50 m - Auflage
  30 Schuss, Schießzeit einschl. Probe 55 Minuten. Je Wettkampfscheibe 2 Schuss. Schießzeit auf elektronischen Anlagen einschl. Probe 45 Minuten.
       
3.10 1.42 KK-Gewehr 50 m mit Zielfernrohr Carl Zeiss
  1.43 KK-Gewehr 50 m mit Zielfernrohr Carl Zeiss - Auflage
  Siehe Regel 1.42 SpO und 1.43 SpO Gewehrtabelle. 30 Schuss, Schießzeit einschl. Probe 55 Minuten. Auf elektrischen Anlagen 45 Minuten. Je Wettkampfscheibe 2 Schuss. Visierung: Zielfernrohr bis 12-fache Vergrößerung. Die Herstellermarke des Zielfernrohrs ist nicht vorgegeben.
       
3.11 1.50 GK - Standardgewehr 300 m
  60 Schuss, je 20 Schuss liegend, stehend und kniend. Je Wettkampfscheibe liegend 10 Schuss, stehend und kniend je 20 Schuss. Schießzeit einschl. Probe 150 Minuten.
       
3.12 1.58 Ordonnanzgewehr
  20 Schuss liegend in 2 Serien à 10 Schuss und 20 Schuss stehend in 2 Serien à 10 Schuss. Schießzeit einschl. 5 Probeschüsse 45 Minuten. Einzellader, Unterhebelrepetierer und Halbautomaten sind nicht zugelassen.
Bekleidung: Schießjacken (Regel 1.0.2.3 SpO) und Schießhosen (Regel 1.0.2.4 SpO) sind nicht gestattet.
       
3.13 1.60 KK - Freigewehr 3 x 40 Schuss
  120 Schuss, je 40 Schuss liegend, stehend und kniend. Schießzeit einschl. Probe 180 Minuten + Umbauzeit < 10 Minuten zwischen den Stellungen.
Schießzeit einschl. Probe bei elektronischer Anlage liegend 45 Minuten, stehend 75 Minuten, kniend 60 Minuten.
       
3.14 1.70 GK Freigewehr 300 m
  120 Schuss, je 40 Schuss liegend, stehend und kniend. Schießzeit einschl. Probe 270 Minuten + Umbauzeit < 10 Minuten zwischen den Stellungen. Liegend je Wettkampfscheibe 10 und stehend und kniend 20 Schuss. Verbandsinterne Sonderregelung sie Punkt 8.5.
       
3.15 1.80 KK - Liegendkampf
  60 Schuss, Schießzeit einschl. Probe 90 Minuten, je Wettkampfscheibe 2 Schuss. Bei elektronischen Anlagen 75 Minuten.
       
3.16 1.90 GK Liegendkampf 300 m
  60 Schuss, Schießzeit einschl. Probe 105 Minuten. Je Wettkampfscheibe 10 Schuss. Verbandsinterne Sonderregelung sie Punkt 8.5.
       
3.17 1.98/1.99 Unterhebelrepetierer (verbandsintern)
  Durchführung siehe Anlage A.
       
3.18 2.10 Luftpistole
  40 Schuss, Schießzeit einschl. Probe 75 Minuten. Schüler: 20 Schuss, Schießzeit einschl. Probe 40 Minuten. Je Wettkampfscheibe 2 Schuss.
       
  2.11 Luftpistole - Auflage
  30 Schuss, Schießzeit einschl. Probe 45 Minuten. . Je Wettkampfscheibe 1 Schuss.
       
3.19 2.16 Mehrschüssige Luftpistole
  Abzugswiderstand > 500 g. Schüler 6 Serien und Jugend 12 Serien je 5 Schuss in je 10 Sek. auf  59,5 mm Klappscheibe; Probe: eine 10 Sekunden-Serie. Alle übrigen Klassen: 12 Serien je 5 Schuss in 10 je Sek. auf 40 mm Klappscheiben. Probe: eine 10 Sekunden Serie.
       
3.20 2.20 Freie Pistole
  Jugend 20 Schuss, Schießzeit einschl. Probe 60 Minuten. Alle übrigen Klassen: 30 Schuss, Schießzeit einschließlich Probe 60 Minuten. Je Wettkampfscheibe 10 Schuss.
       
3.21 2.30 Olymp. Schnellfeuerpistole nach den neuen Regeln
  Jugend: 60 Schuss, in 2 Durchgängen zu je 30 Schuss, bestehend aus 6 Serien (3 Serien in je 8 Sek. und 3 Serien in je 6 Sekunden). Alle übrigen Wettkampfklassen: 60 Schuss in 2 Durchgängen zu je 30 Schuss, bestehend aus 6 Serien (2 Serien in je 8 Sek., 2 Serien in je 6 Sek. und 2 Serien in je 4 Sek.). Probeschießen nach Regel 2.30.2.1.2 SpO. Gewicht < 1400 g. Abzugswiderstand > 1000 g. Munition: 5,6 mm Randfeuer (22 lfb.)
       
3.22 2.32 Olymp. Schnellfeuerpistole .22 kurz (verbandsintern)
  Gewicht der Waffe: < 1260 g; Abzugswiderstand: frei; Munition: 5,6 mm (.22 kurz). Durchführung wie Regel 2.30.
       
3.23 2.40 KK - Sportpistole
  30 Schuss, 15 Schuss Präzision und 15 Schuss Duell. Schießzeit und Probeschießen nach Regel 2.40.2 SpO.
       
  2.42 KK - Sportpistole - stehend beidhändig
 

Wettkampfprogramm: 30 Schuss Präzision nach Regel 2.40.2.1.1 SpO. 6 Serien zu je 5 Schuss in 5 Minuten. Anschlagart: Stehend beidhändig. Probeschießen nach Regel 2.40.2.2 SpO. Waffe und Durchführung: Siehe Regel 2.40 SpO.

       
3.24 2.45 Zentralfeuerpistole
  Abzugswiderstand: > 1000 g. 30 Schuss, 15 Schuss Präzision und 15 Schuss Duell. Schießzeit und Probeschießen nach Regel 2.40.2 SpO.
Waffe Kaliber .30-.38
       
3.25 2.53 Gebrauchspistole 9 mm Luger
  40 Schuss, bestehend aus 2 Durchgängen zu je 20 Schuss. 4 Serien à 5 Schuss in je 150 Sek. - Präzisionsscheibe. 4 Serien à 5 Schuss in je 20 Sek. - Duellscheibe. Probe: 1 Serie à 5 Schuss auf die Präzisionsscheibe in 150 Sek. Waffe: Kaliber 9 mm Luger Mindestimpuls 250.
       
3.26 2.55 Gebrauchsrevolver .357 Magnum
  Durchführung wie Regel 2.53. Waffe: Kaliber .357 Magnum, Mindestimpuls 350.
       
3.27 2.58 Gebrauchsrevolver .44 Magnum
  Durchführung wie Regel 2.53. Waffe: Kaliber .44 Magnum, Mindestimpuls 450.
       
3.28 2.59 Gebrauchspistole .45 ACP
  Durchführung wie Regel 2.53. Waffe: Kaliber .45 ACP, Mindestimpuls 300.
       
3.29 2.60 Standardpistole
  60 Schuss, Schießzeit und Probeschüsse nach Regel 2.60.2 SpO. Je Wettkampfscheibe 5 Schuss.
       
3.30 3.10 Flinte Trapp
  Jugendklasse, Junioren B m+w, Juniorinnen A und damenklasse 75 Wurfscheiben. Alle übrigen Wettkampfklassen 125 Wurfscheiben.
       
3.31 5.10 Armbrust 10 m
  40 Schuss, Schießzeit einschl. Probe 90 Minuten. Je Wettkampfscheibe 1 Schuss.
       
3.32 Vorderlader
       

 

   Perkussionsgewehr Regel 7.10 SpO

 

   Perkussionsfreigewehr Regel 7.15 SpO

 

   Perkussionsdienstgewehr Regel 7.20 SpO

 

   Steinschlossgewehr Regel 7.30 SpO

 

   Muskete Regel 7.35 SpO

 

   Perkussionsrevolver Regel 7.40 SpO

 

   Perkussionspistole Regel 7.50 SpO

 

   Steinschlosspistole Regel 7.60 SpO
       
  15 Wertungsschüsse in 40 Minuten; Probe 10 Minuten
       
  Ein gültiger Original-Sprengstofferlaubnisschein ist bei der Waffenkontrolle vorzulegen. Bei allen Wettbewerben müssen Brillen sowie ein Seitenschutz für beide Augen getragen werden. Zugelassen sind alle Originale und Repilkas, sofern diese dem Original entsprechen.
       
4. Teilnahmeberechtigung und Meldeverfahren
   
4.1 Die Teilnahmeberechtigung für die Einzelschützen und Mannschaften ergibt sich aus der Regel 0.7.5 SpO. Die Teilnahme an der Vereinsmeisterschaft ist zwingend vorgeschrieben. Die Meldungen müssen durch die Kreise vorgenommen werden. Startberechtigt sind alle Vereinsmitglieder, für die bis zum 30.09.2011 ein Sportpass beantragt worden ist und für die der Verein den Mitgliedsbeitrag an den RSB entrichtet hat.
       
4.2 Als verbindliche Meldung gilt die Weiterleitung der Startkarte durch den Kreis. Die von der Sportleitung des Bezirks 01 vorgegebenen Meldezahlen sind zu beachten.
       
4.3 Für alle ausgeschriebenen Wettbewerbe müssen die entsprechenden Startkarten des RSB verwendet werden die die Vereine über ihre Kreise beziehen. Es gelten nur Startkarten mit Druckdatum. Kopien oder in Eigenregie erstellte Startkarten sind unzulässig. Die Startkarten müssen vollständig und leserlich ausgefüllt sein. Das Geburtsdatum (Tag, Monat, Jahr) sowie die Wettkampfpassnummer muss vollständig eingetragen werden.
       
  Die Namen der Mannschaftsschützen müssen auf den Mannschaftsstartkarten durchgängig, Kreis bis einschließlich LVM, eingetragen werden. Bei Nichtbeachtung dieser Regel ist lediglich bei Erreichung der entsprechenden Qualifikationsringzahl ein Einzelstart möglich. Bei Verwendung von Klebeetiketten ist zwingend vorgeschrieben, dass die Druckreihenfolge entsprechend den Vorgaben der Startkarte sein muss.
       
4.4 Meldeschluss zur BM 2012
   
  Alle Disziplinen 15.01.2012
       
4.5 Die Startkarten der Kreismeisterschaften sind von den Kreissportleitern, an die durch die Sportleitung vorgegebenen Anschriften, zu senden. 
Die Startkarten sind nach Abschluss einer Disziplin in der Folgewoche weiterzuleiten.
       
4.6 An die Mannschaftskarten sind die dazugehörenden Einzelstartkarten mit einer Büroklammer anzuklammern.
       
4.7 Die BM ist entsprechend der Regel 0.9.3.2.1.3 SpO die Qualifikationsveranstaltung für die Landesverbandsmeisterschaft (LVM). Alle Einzelschützen und Mannschaften, die bei der BM die erforderlichen Ringzahlen erreichen, werden zur Teilnahme an der LVM weitergemeldet. Wird eine Weitermeldung zur LVM nicht gewünscht, so ist das Ergebnisfeld für die LVM auf den Mannschafts- und Einzelstartkarten durchzustreichen.
       
5. Benachrichtigung
   
5.1 Die Zusendung der Startbenachrichtigungen und der Rechnung für die Startgebühren erfolgt an die dem Bezirk vorliegende Anschrift des Vereinssportleiters.
       
6. Start- und sonstige Gebühren
       
6.1 Startgebühren für das Sportjahr 2012
       
    Luftgewehr 5,50   Euro
    Luftgewehr -Aufgelegt- 5,50   Euro
    Luftgewehr 3-Stellung 5,50   Euro
    Zimmerstutzen 5,50   Euro
    Zimmerstutzen -Aufgelegt- 6,00   Euro
    Kleinkaliber 50 m 3 x 10 Schuss 6,00   Euro
    Kleinkaliber 50 m -Aufgelegt -  6,00   Euro
    Kleinkaliber Liegendkampf  6,00   Euro
    Kleinkaliber 100 Meter 6,00   Euro
    Kleinkaliber 100 Meter -Aufgelegt -  6,00   Euro
    Kleinkaliber Freie Waffe 3 x 40 Schuss 7,00   Euro
    Kleinkaliber 50 m mit Zielfernrohr 6,00   Euro
    Ordonnanzgewehr 7,00   Euro
    Unterhebelrepetierer 7,00   Euro
   

Luftpistole

5,50   Euro
    Sportpistole Kleinkaliber 6,00   Euro
    Zentralfeuerpistole .30 - .38 6,00   Euro
    Gebrauchspistole und -revolver 6,50   Euro
    Freie Pistole 6,00   Euro
    Standardpistole 6,00   Euro
    Olymp. Schnellfeuerpistole 6,50   Euro
    Vorderlader Gewehr und Pistole 7,00   Euro
    Armbrust 10 Meter 5,50   Euro
       
    Startgeld ist Reue Geld  
       
6.2 Für Einsprüche und ihre Behandlung ist eine Arbeitsgebühr von 25,00 Euro zu entrichten. Bei einer Berufung gegen die Entscheidung des Kampfgerichts sind ebenfalls 25,00 Euro an Gebühren zu entrichten.
       
6.3 Bei Nichtstellung von angeforderten Hilfskräften zur Durchführung der Meisterschaft wird nach Ziffer 0.6.1.10 der betroffene Verein von der Disziplin ausgeschlossen, die an dem entsprechenden Tag stattfindet.
       
7. Sicherheitsbestimmungen
       
7.1 Grundsatz
   
  Jede Aktion, die der Sicherheit dient, ist notwendig und daher von allen Teilnehmern und Funktionären einzuhalten. Bitte beachten Sie im Sinne eines reibungslosen Ablaufes unbedingt folgendes. Gültig für alle Waffen.
       
7.2 Waffen
       
  •   dürfen auf der Schießanlage nur in den dafür bestimmten Transportbehältern (Koffer/Taschen) transportiert werden
  •   sind generell mit geöffneten Verschlüssen/Ladeklappen zu transportieren
  •   dürfen nur in den dafür vorgesehenen Bereichen zur Waffenkontrolle aus-/eingepackt werden
  •   dürfen nur am Schützenstand nach der Freigabe durch den Schießleiter ausgepackt und zusammengebaut werden.
  •   dürfen nur nach der Abnahme durch die Standaufsicht am Schützenstand eingepackt werden.
  •   Ziel und Anschlagübungen sind nur auf dem Schützenstand oder den dafür vorgesehenen Bereichen mit Erlaubnis der Schießleitung gestattet.
       
  Feuerwaffen
       
  Alle Feuerwaffen müssen außerhalb des Schützenstandes (zugewiesener Bereich, der dem Schützen für den Wettkampf zur Verfügung steht) mit einer so genannten Pufferpatrone mit Signalflagge versehen sein. Patronenattrappen sind nicht gestattet.
       
  Flinten
       
  Alle Flinten müssen in den dafür vorgesehenen Verschlussbehältern (Koffer/ Taschen) transportiert werden und dürfen erst an den bereitgestellten Tischen an den Gewehrständern ausgepackt werden.
       
  Luftdruckwaffen
       
  Bei Luftdruckwaffen wird die Verwendung einer Sicherheitsschnur empfohlen. Bei den weiterführenden Meisterschaften sind die Sicherheitsbestimmungen des Ausrichters zu beachten.
       
  Die Teilnehmer der BM sind für ihre Druckluft-/Druckgaskartusche allein verantwortlich. Kartuschen mit abgelaufener mit abgelaufener oder ohne Nutzungsdauer dürfen nicht mehr verwendet werden. Der Veranstalter behält sich vor, Kartuschen stichprobenartig unaufgefordert zu kontrollieren.
       
  Achtung:
       
  Jeder Verstoß gegen diese aufgeführten Sicherheitsauflagen führt zum sofortigen Ausschluss aus dem jeweiligen Wettbewerb (Disqualifikation).
       
8. Allgemeine Bestimmungen
       
8.1 Alle Teilnehmer haben unaufgefordert bei der Anmeldung folgende Unterlagen vorzuzeigen:
1. die Startbenachrichtigung
2. den Sportpass
3. und Personen, die vor dem 01.01.1995 geboren sind, einen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis bzw. Reisepass)
       
8.2 Das Kampfgericht und Berufungskampfgericht wird im Bedarfsfall zusammengestellt und entscheidet endgültig unter Ausschluss des Rechtsweges.
       
8.3 Die Kontrolle der Sportgeräte findet unmittelbar vor dem Start statt. Die Ausrüstungs- und Bekleidungskontrollen werden stichprobenartig vorgenommen. Nachkontrollen können während und unmittelbar nach dem Wettkampf durchgeführt werden.
       
8.4 Bei Einsprüchen gegen die Wertung, bei denen die Ergebnisse mit den zugelassenen Ringlesemaschinen ausgewertet worden sind, wir das Ergebnis lediglich visuell überprüft. Eine Nachwertung mittels Schusslochprüfer erfolgt nicht.
       
8.5 Sonderregelung bezüglich Durchführung der BM in den Wettbewerben GK-Gewehr 300 m.
Die Qualifikationsveranstaltungen (BM) zur Teilnahme an der LVM muss auf 100 m Schießständen und auf proportional verkleinerten Scheiben durchgeführt werden. Die entsprechenden Scheiben hierfür müssen durch den Bezirk beim Landesverband bestellt werden.
       
8.6

Voraussetzung für die Startberechtigung ist die Teilnahme an den Meisterschaften nach Regel 0.9.3.2.1 SpO, jeweils für die nächstfolgende Meisterschaft. Für die Kreis- und Bezirksmeisterschaften werden landesverbandsinterne Ausnahmen nur auf schriftlichen Antrag des Schützen oder Vereins, durch den Kreis bzw. Landesverband geregelt. Das Antragsformular für die nachfolgenden Ausnahmeregelungen ist bei der RSB-Geschäftsstelle erhältlich oder kann aus dem Internet herunter geladen werden.

       
8.7 Überspringen einer Meisterschaft
       
  a) Überspringen der Kreismeisterschaft
       
  Bei kurzfristiger Verhinderung bei der Kreismeisterschaft aufgrund akuter, nicht vorhersehbarer Ereignisse, die aus Termingründen kein Vorschießen zulassen, kann diese auf schriftlichen Antrag des Vereins (bei entsprechender Qualifikation) übersprungen werden. Das Ergebnis der Vereinsmeisterschaft muss beigefügt werden.
       
  Voraussetzung auf Zulassung zur BM ist, dass dem Kreisverantwortlichen die Unterlagen (detaillierte Bescheinigung des Verhinderungsgrundes - Arbeitgeber, Arzt, Schule etc.) und der schriftliche Antrag des Vereins auf Zulassung vorliegen. Der Kreisverantwortliche muss die Unterlagen mit einer Kopie der Startkarte, auf der das Vereinsmeisterschaftsergebnis eingetragen ist umgehend, spätestens aber bis zum offiziellen Meldeschluss der jeweiligen BM dem Bezirk zusenden.
       
  Schützen, die von der Ausnahmeregelung "Überspringen" Gebrauch machen, schießen im Einzelwettbewerb sowie mit der Mannschaft, der sie eventuell angehören, die BM nur zur Qualifikation (n.z.Q).
       
  B) Überspringen der Bezirksmeisterschaft
       
  Die Voraussetzung zur Zulassung zur LVM gilt analog für die Bezirke, falls die Teilnahme an der Bezirksmeisterschaft aus den o. g. Gründen nicht möglich war. Der Antrag "Überspringen" und die kompletten Unterlage müssen umgehend, spätestens aber bis zum offiziellen Meldeschluss der jeweiligen LVM, der RSB-Geschäftsstelle vorliegen. Bei Nichtbeachtung dieser Vorgaben erfolgt keine Bearbeitung des Antrages.
       
  Wird von dieser Ausnahmeregelung Gebrauch gemacht, schießen diese Schützen bei der LVM im Einzelwettbewerb nur zur Qualifikation (n.z.Q). Eine Mannschaft, der sie eventuell angehören, vorausgesetzt ein Ersatzschütze ist bei der vorgeschalteten BM eingesetzt worden, wird dann ebenfalls nur zur Qualifikation (n.z.Q.) gewertet.
       
8.8 Vorschießen nach Regel 0.9.4.1 SpO
       
  Das Vorschießen der BM ist vom Schützen oder seinem Verein schriftlich bei der Bezirkssportleitung unmittelbar nach Bekanntgabe der übergeordneten Maßnahme zu beantragen. Die Einladung zur übergeordneten Maßnahme muss beigefügt werden. Das Antragsformular ist bei der RSB-Geschäftsstelle erhältlich oder kann aus dem Internet herunter geladen werden. Bei Nichtbeachtung dieser Vorgaben erfolgt keine Bearbeitung des Antrages.
       
  Das vorgeschossene Einzel-Ergebnis wird nicht in die Rangliste aufgenommen und nur zur Qualifikation (n.z.Q.) gewertet.
       
  Wird diese Regel von nur einem Schützen in Anspruch genommen, wird das Ergebnis der Mannschaft in die Rangliste eingereiht. Bei zwei bzw. drei Schützen einer Mannschaft, die von dieser Regelung Gebrauch machen, wird die Mannschaft nicht in die Rangliste aufgenommen sondern nur zur Qualifikation (n.z.Q.) gewertet.
       
8.9 Vorschießen nach Regel 0.9.4.1.1 SpO
       
  Mitarbeiter der BM dürfen gemäß dieser Regel für diejenigen Meisterschaften, bei denen sie offiziell als Helfer eingesetzt sind, vorschießen. Die vorgeschossenen Ergebnisse werden in die Rangliste der Einzel- sowie Mannschaftswertung aufgenommen
       
8.10 Vorschießen nach Regel 0.9.4.1.2 SpO
       
  Für die BM werden Ausnahmen nur auf schriftlichen Antrag des Schützen oder des Vereins durch den Veranstalter geregelt. Das Antragsformular ist bei der RSB-Geschäftsstelle erhältlich oder kann aus dem Internet herunter geladen werden.
       
  Alle erforderlichen Unterlagen (detaillierte Bescheinigung des Verhinderungsgrundes) sind dem Antrag beizufügen. Der Antrag muss der Sportleitung bis zum Meldeschluss (siehe 4.4) vorliegen. Bei Nichtbeachtung dieser Vorgaben erfolgt keine Bearbeitung des Antrages.
       
  Schützen/innen die von diesen Ausnahmeregelungen Gebrauch machen, schießen nur zur Qualifikation für die folgende Meisterschaft. Nur zur Qualifikation wir auch die Mannschaft gewertet, falls ein Mannschaftsschütze/in von dieser Regel Gebrauch macht.
       
  Ein Vorschießen für Schützen ist nur unter folgenden Voraussetzungen bei der BM möglich:
       
a) Ärztliche Termine, die beim Meldeschluss der jeweiligen Meisterschaft entsprechend der jeweiligen Ausschreibung angeordnet sind.
       
b) Religiöse oder gleichgestellte Veranstaltungen für die betroffene Person und Angehörige 1. Grades, die beim Meldeschluss der jeweiligen Meisterschaft bekannt sind.
       
c) Berufliche Unabkömmlichkeit, die beim Meldeschluss der jeweiligen Meisterschaft bekannt sind.
       
  Verfahren des Vorschießens für Schützen
       
a) Das Vorschießen muss im Vorfeld bi zum Meldeschluss der jeweiligen Meisterschaft beantragt werden.
       
b) Das jeweilige Vorschießen findet an einem vom Veranstalter festgesetzten Termin und Ort statt.
       
  Alle Nachweise bezüglich des Vorschießens der BM nach Regel 0.9.4.1.2 (ärztliche, religiöse bzw. berufliche Gründe), müssen bei Weitermeldung zur LVM an der Startkarte angeheftet sein.
       
  Zu den Belegen gehören:
       
 

a) Antrag zum Vorschießen

b) Detaillierte Bescheinigung des Verhinderungsgrundes
c) Mitteilung über Tag und Ort des Vorschießens
d) Bescheinigung des Vorschießergebnisses

       
  Für die Vollständigkeit dieser Belege sind die Bezirke verantwortlich. Fehlen die Belege erfolgt keine Zulassung zur LVM.
       
8.11 Für die Teilnahme von Jugendlichen an der BM, bei denen auf Grund ihres Alters nach § 27, Abs. 3 und 4 WaffG eine schriftliche Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten und eine behördliche Ausnahmegenehmigung vom Alterserfordernis benötigen, sind nur dann startberechtigt, wenn sie die Erklärung der Sorgeberechtigten und die behördliche Ausnahmegenehmigung (Schüler unter 12 Jahre; maßgebend ist das Geburtsdatum, nicht der Jahrgang) zwecks Kontrolle mitführen.
       
8.12 Die Anweisungen der Schießleiter, Kampfrichter und Aufsichten sind zu befolgen. Das Nichtbefolgen einer Anweisung sowie ungebührliches Verhalten gegenüber Schützen oder Mitarbeitern kann eine Disqualifikation nach sich ziehen (0.9.7 SpO).
       
8.13 Teilnehmer an den Disziplinen KK 3 x 10 Schuss, KK-Aufgelegt, KK-Liegendkampf, KK-Freigewehr  und LG-Dreistellungskampf haben einen Scheibenwechsler mitzubringen. Sollte dies nicht geschehen, müssen sie damit rechnen, ihre Scheiben selbst zu wechseln.
       
8.14 Versehrte, die nicht Senioren C sind und am Aufgelegt-Schießen teilnehmen und ihr Hilfsmittel (Hocker) in Anspruch nehmen, werden in einer gesonderten Klasse gewertet. Die Schützen können nicht in einer gemischten Mannschaft schießen. Es erfolgt ebenfalls eine gesonderte Mannschaftswertung.
       
8.15 Die Siegerehrung findet unmittelbar nach Abschluss der gesamten Meisterschaft statt
       
8.16 Alle nicht besonders aufgeführten Punkte dieser Ausschreibung zur Durchführung der BM regeln sich nach der zum Zeitpunkt der Meisterschaft gültigen Sportordnung des Deutschen Schützenbundes und nach den Beschlüssen der Bezirksdelegiertenversammlung bzw. des Bezirkssportausschusses.
       
8.17 Änderungen und Ergänzungen der vorstehenden Ausschreibung bleiben dem Veranstalter vorbehalten.

 

Kurt Gritzke

Frank Stache Monika Stoll Silke Biesenbender

Sportleiter

Sportleiter Damenleiterin Jugendleiterin

 

Ausschreibung im PDF-Format

Stand 24.01.2012


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